Grundsätzlich gilt: Ohne richtig umgesetzten Baulichen Brandschutz hilft der beste technische Brandschutz wenig bis überhaupt nicht. Dabei ist der Umfang des anzuwendenden Baulichen Brandschutzes im baurechtlichem Rahmen weitestgehend vorgegeben.
In den verschiedenen Gesetzen und Richtlinien des Baurechts (IndBauR, MLAR etc.) und den dazugehörigen Verordnungen gibt es eine scheinbar stetig wachsende Vielzahl von Vorgaben, die jedoch oftmals nicht korrekt angewandt oder auch fehlerhaft interpretiert werden. Für den Bauherren aber auch für den Planer und Architekten ist der Dschungel der oftmals auch regional unterschiedlichen Vorgaben seitens des Gesetzgebers kaum mehr durchschaubar. Mehrdeutige Formulierungen bringen weitere Unsicherheit.
Kostenintensive Planungskorrekturen während der Bauphase oder schlimmstenfalls hinterher sind die Folge und meist die Ursache für weitere Mehrkosten (z.B. Beschleunigungsmaßnahmen zur Termineinhaltung).
Hinzu kommt, dass falsch kanalisierte Bestrebungen nach Kosteneinsparungen oder schlicht die auf fachlichen Fehlleistungen beruhende mangelhafte Ausführung ebenfalls zu schnell dramatisch ansteigenden Baukosten führen können.
Unabhängig davon gibt es jedoch Kompensationsmöglichkeiten und durchaus Spielräume, vor allem in der Kombination mit technischem Brandschutz.
Im Leistungsspektrum des baulichen Brandschutzes beraten wir Sie gern ausführlich auf Basis Ihrer Projektunterlagen. Wir unterstützen Sie auch mit der Erstellung von:
- Brandschutzbedarfsanalysen
- Brandschutzplänen
- Brandschutznachweisen
- Feuerwehrplänen
- Flucht- und Rettungswegeplänen
Je nach Aufgabenbereich und Umfang der Leistungen arbeiten wir mit kompetenten Partnern Hand in Hand und können Ihnen so die optimale umfassende Leistung für Ihren speziellen Bedarf anbieten.